In diesem Artikel erfährst du, wer bei einem Reifenschaden während der Reise haftet, abhängig vom Alter und Zustand des Reifens.
Wenn der Mieter während der Buchung einen platten Reifen oder einen Reifenschaden meldet, gilt folgende Regelung laut Artikel 6.21 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Mieter haftet für den Schaden, wenn:
- der Reifen nicht älter als 6 Jahre ist
- das Profil eine Mindesttiefe von 2 mm hat
- du als Vermieter den Nachweis über das Alter des Reifens erbringen kannst (z. B. durch DOT-Nummer, Rechnung oder Wartungsnachweis)
Du als Vermieter bist verantwortlich, wenn:
- der Reifen älter als 6 Jahre ist
- das Profil unter 2 mm liegt
- kein gültiger Nachweis über das Reifenalter vorliegt
Tipp: Halte den Zustand deiner Reifen schriftlich fest, z. B.:
- Profilmessung bei Saisonstart dokumentieren
- DOT-Nummer oder Rechnungen aufbewahren
- regelmäßig Fotos vom Reifenprofil machen
So kannst du im Schadensfall schnell und eindeutig belegen, wer verantwortlich ist.