In diesem Artikel erfährst du, wie die Entschädigung bei einer beschädigten Markise berechnet wird, abhängig vom Alter der Markise und was du tun kannst, um Schäden zu vermeiden.
Wenn die Markise durch den Mieter versehentlich beschädigt wurde, richtet sich die Entschädigung nach dem Alter der Markise, gemäß Artikel 6.20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
So wird der Wert berechnet:
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Bis einschließlich 5 Jahre:
Keine Wertminderung, du erhältst den vollen Zeitwert ersetzt -
Ab dem 6. Jahr:
Der Wert sinkt jährlich um 10 % -
Restwert:
Die Markise hat immer einen Mindestwert von 30 %
Wenn ein Schadengutachter eingeschaltet wird, kann dieser den tagesaktuellen Wert der Markise festlegen unabhängig von der Pauschalregel.
Wird kein Gutachter beauftragt, gilt die Abschreibung automatisch mit 10 % pro Jahr ab dem sechsten Jahr.
So kannst du Schäden vermeiden:
- Gib dem Mieter eine klare Einweisung, wie die Markise richtig bedient, aufgestellt und gesichert wird
- Weise besonders auf Wetterbedingungen hin (z. B. Wind, Regen), unter denen die Markise nicht genutzt werden sollte