In diesem Artikel erfährst du, was zu tun ist, wenn der Mieter meldet, dass das Wohnmobil nicht wie beschrieben ist oder wichtige Funktionen fehlen, inklusive möglicher Entschädigungen.
Der Mieter meldet, dass das Wohnmobil nicht wie beschrieben ist ⌄
Wenn das Wohnmobil nicht dem entspricht, was in deiner Anzeige beschrieben ist, oder wenn bestimmte Ausstattungen fehlen, kann der Mieter Anspruch auf eine Entschädigung haben, laut Artikel 6.19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
So läuft der Prozess ab:
- Der Mieter informiert dich: Sobald dem Mieter ein Problem auffällt, entweder zu Beginn der Reise oder unterwegs, sollte er dich direkt kontaktieren.
- Einigt euch auf eine Entschädigung: Versuche, gemeinsam mit dem Mieter eine faire Lösung zu finden, zum Beispiel eine Rückerstattung für den entstandenen Aufwand.
- Dokumentation im GoForm: Haltet eure Vereinbarung schriftlich im GoFormular fest.
- Keine Einigung möglich? Wenn ihr euch nicht einigen könnt, schaltet gerne Goboony ein. Wir bewerten den Fall anhand der Nachweise des Mieters und unserer internen Richtlinien. Bitte beachte: Goboony übernimmt keine zusätzlichen Kosten außerhalb der Buchung.
Wichtig: Wenn das Wohnmobil nicht verfügbar ist oder erheblich von der Anzeige abweicht, kann der Mieter es ablehnen und die Buchung kostenfrei stornieren. Goboony kann dich in diesem Fall um eine Stellungnahme und Nachweise bitten.
Welche Auswirkungen hat das auf meine Einnahmen? ⌄
Wenn während der Buchung ein Problem auftritt, kann sich das auf deine Einnahmen auswirken:
- Kleinere Mängel (z. B. defekte Markise, Klimaanlage, TV): Rückerstattung von 5–15 % deiner Einnahmen für die betroffenen Tage
- Größere Mängel (z. B. keine Stromversorgung, kein Warmwasser, keine Kochmöglichkeit): Rückerstattung von 15–30 % deiner Einnahmen für die betroffenen Tage
Der Mieter verweigert die Übernahme des Fahrzeugs: In diesem Fall kann er die Buchung kostenfrei stornieren. Goboony prüft den Fall anhand der eingereichten Nachweise.