In diesem Artikel erfährst du, wann ein Mieter Anspruch auf eine (Teil-)Erstattung hat, wenn eine Ausstattung oder Funktion deines Wohnmobils nicht wie beschrieben funktioniert und wie Goboony in solchen Fällen vorgeht.
Wenn etwas im Wohnmobil nicht funktioniert
Wenn eine Ausstattung deines Wohnmobils während der Reise nicht funktioniert oder fehlt, kann der Mieter Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung haben. Die Höhe richtet sich danach, wie stark die Einschränkung die Reise beeinträchtigt.
Die Erstattung basiert auf den Vorgaben in Artikel 6.19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
| Schweregrad | % der Einnahmen des Vermieters pro betroffenem Tag |
Geringfügig: Eine Annehmlichkeit steht zu Beginn oder während der Buchung nicht zur Verfügung (z. B. TV, Markise, Klimaanlage), was sich auf den Komfort auswirkt. |
5-15% |
Schwerwiegend: Eine oder mehrere Annehmlichkeiten/ Leistungen stehen zu Beginn oder während der Buchung nicht zur Verfügung (z. B. Strom, Warmwasser, Kochen), was sich erheblich auf den Komfort auswirkt. |
15-30% |
Gut zu wissen: Die Beträge dienen als Richtwert. Die endgültige Entscheidung hängt vom Einzelfall, dem Einfluss auf die Reise und den eingereichten Nachweisen ab.
Was passiert, wenn ihr euch nicht einigen könnt?
Wenn du und der Mieter keine Einigung erzielt, kann der Fall an das Support-Team weitergeleitet werden:
- Der Mieter kann eine Streitigkeit über seine Buchungsseite eröffnen.
- Goboony prüft die Situation und alle Nachweise beider Seiten.
- Auf dieser Grundlage treffen wir eine Entscheidung zur Entschädigung.
Diese Entscheidung ist endgültig. Sollte dennoch keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, sich extern rechtlich beraten zu lassen oder eine Schlichtung anzustreben.
Hier findest du mehr Infos: Wie führe ich die Vermittlung Schritt für Schritt durch?